Statement zum patentrechtlichen Rückruf der Waffe HAENEL CR223 Baujahr 2014 bis Mai 2018

HAENEL ist vom Landgericht Düsseldorf in einem patentrechtlichen Urteil vom 16.11.2021 (Az. 4a O 68/20, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Az. I-15 U 59/21) verpflichtet worden, die seit dem 01.01.2014 in Verkehr gebrachten Waffen CR223 zurückzurufen.

Das Gericht hat festgestellt, dass diese Waffen wegen der Bohrungen in den Rastnasen und in der Bodenfläche der Buffer Tube ein Patent von HECKLER & KOCH verletzen.

Da die letzten Presseberichte den Sachverhalt missverständlich und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar dargestellt haben, möchte HAENEL nachfolgend die Situation klarstellen:

Die bei den meisten Kunden derzeit in Gebrauch befindlichen Gewehre des Typs CR223 sind von dem Urteil nicht betroffen und werden auch nicht zurückgerufen.

Die Mehrheit unserer zivilen und behördlichen Kunden nutzen bis auf wenige Ausnahmen ein CR223-Modell, das ab Juni 2018 gefertigt wurde und einen Schließfedertubus besitzt, der die besagten Bohrungen nicht aufweist, über die das LG und nun das OLG entschieden haben.

Hintergrund:

  • HECKLER & KOCH mahnte im Februar 2018 HAENEL wegen einer Patentverletzung durch das damalige Modell CR223 ab. Bis zu diesem Zeitpunkt war HAENEL das geltend gemachte Patent von HECKLER & KOCH nicht bekannt.
  • HAENEL hat dann umgehend einen Patentanwalt mit der Überprüfung beauftragt. Es wurde festgestellt, dass der Schließfedertubus Bohrungen analog zum Patent von HECKLER & KOCH aufwies.
  • Zur Vermeidung möglicher Patent-Streitigkeiten hat HAENEL bereits ab Juni 2018 die Konstruktion des Schließfedertubus des CR223 umgestellt.

Das Urteil bzw. der Rückruf betrifft aus diesem Grund allein Gewehre der Bauserie CR223 (2014/2018) mit einer Auslieferung 2014 bis einschließlich Mai 2018. Einige wenige Exemplare könnten auch noch im Juni 2018 ausgeliefert worden sein. Die vom Rückruf betroffenen Exemplare sind daran erkennbar, dass in den Rastnasen sowie in der Bodenseite des Schulterstützentubus mehrere Bohrungen vorhanden sind. Auffällig und gut erkennbar sind besonders drei azentrische Bohrungen im Boden des Schulterstützentubus.

Wir erklären daher hiermit in Befolgung des Urteils den Rückruf bei unseren gewerblichen Kunden dieser Waffen. Die Waffen dürfen nicht weiterverkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Wir sagen verbindlich zu, dass wir für den Fall der Rücksendung die Entgelte*, notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten übernehmen, resp. erstatten.

Sicherheitsrelevante Risiken oder technische Mängel sind jedoch mit der patentrechtlichen Feststellung ausdrücklich nicht verbunden.

* Entgelte sind die Kaufpreise bei unbenutzten Gewehren; bei gebrauchten Gewehren ist dies ein angemessener Teil des Kaufpreises. Bei gebrauchten Gewehren berechnet sich der Erstattungsbetrag aus dem Kaufpreis vermindert um einen Benutzungsabschlag, der sich an der anteiligen Abnutzung des Gewehrs orientiert, wobei als Gesamtlebensdauer ein Wert von 10.000 Schuss mit handelsüblicher Markenmunition angesetzt wird. Soweit sich dies nicht im Schätzwege feststellen lässt, in Höhe 1/120 des Kaufpreises für jeden Monat der Benutzung.