Wichtige Änderungen im Service

Der Ausbau des Nationalen Waffenregisters NWR zum NWRII tritt am 1. September 2020 in Kraft. Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung können Waffen und wesentliche Waffenteile von Endverbrauchern nicht mehr direkt zum Hersteller verschickt werden. Retouren oder Reparaturen müssen dann zwingend über einen Händler eingeliefert werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Annahme von direkt versendeten Waffen verweigern müssen.